29.08.05

Katrin Wiegand

Fleckerlteppich

Ich habe meinen Teppich ruiniert.

Mein Teppich. Nicht, dass er bisher unbefleckt geblieben wäre, obwohl man zu seiner Ehrenrettung sagen muss, dass er sich nicht mit Klischee-Flecken abgegeben hat. Rotweinlachen oder Jointbrandlöcher, die man vielleicht auf einer Wohngemeinschafts-Auslegeware vermuten würde, wird man hier vergeblich suchen. Dafür kann mein Teppich Katzenkotzeflüssigkeitsflecken (in meinem Zimmer, bzw. meinem Ex-Schlafzimmer) und Blauer-Gehgips-Gummistopper-Abriebsflecken (im Zimmer meines Mitbewohners, respektive mein Ex-Wohnzimmer) vorweisen. Das soll ihm erst mal ein anderer WG-Bodenbelag nachmachen.

Aber jetzt habe ich ihn ruiniert. Wenn man es nicht weiß, könnte man es für den Hufabdruck eines nachlässig beschmiedeten Pferdes halten, nachlässig, weil zu spitz. An dieser Theorie wird allerdings niemand bei klarem Verstand festhalten, denn erstens würde man sich fragen, wo denn die anderen drei Hufe waren, als das Tier diesen einen Abdruck hinterlassen hat, und zweitens hätte man erhebliche Schwierigkeiten sich auszumalen, wie dieses Pferd wohl in eine nur durch eine schmale Treppe zu erreichende Dachgeschosswohnung gekommen sei.

Inspiziert man den Abdruck auf meinem Schlingenteppich (was ist dann eigentlich ein Schlingensief?) genauer, stellt man fest, dass die Schlingen gar keine mehr sind, sondern zu kleinen harten Klümpchen mutiert sind.
Elektrosmog? Teppich-Seuche? Außerirdische Strahlung? Wo bleibt da die Nasa?
Aber nein, die Ursache ist eine weitaus simplere, dadurch allerdings sehr viel ärgerlichere. Außerirdische Strahlung klingt nämlich zunächst zwar unheimlich, hat aber den Vorteil, dass man jemanden hat, auf den man die Schuld schieben kann. Die Außerirdischen waren's. Fein raus wäre man.

Aber, wenn man mal Aliens braucht, sind natürlich keine da, und so bin ich der böse Verursacher des Teppichschadens. Mir ist mein heißes Bügeleisen vom Bügelbrett auf den, wie sich jetzt herausgestellt hat, nicht bügeleisenresistenten Teppich gefallen. So sieht's aus. Muss die Alte auch unbedingt in gebügelter Leibwäsche herumlaufen, sagen Sie. Ja, sie muss. Denn wer in einer Wohngemeinschaftswohnung nicht mal anständige Rotweinflecken auf dem Teppich vorweisen kann, der sollte sich mit unkonventioneller Kleidungsideologie mal lieber bedeckt halten, und läuft eben zur Strafe in geplättetem Zwirn durch die Welt. Bis an sein Lebensende. Gut, ich trage mich noch mit der Hoffnung, noch einige Zeit vor dem Erreichen eben dieses Endes ein Konto mein eigen nennen zu können, das mir erlaubt, eine Haushaltshilfe (natürlich mit Lohnsteuerkarte) beschäftigen zu können, deren oberste Pflicht es ist, all meine Kleidung zu bügeln, bis sie von alleine steht. (Die Kleidung, nicht die Haushaltshilfe). Und dann würde mir auch ein solcher Bügeleisenbrandfleck auf meinem Teppich nichts ausmachen.

Denn dann wäre ja sie schuld!